Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Art. 1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind als integrierender Bestandteil aller Auftragsangebote, Kosten- voranschläge und Kaufverträge (nachstehend "Vertrag(e)" genannt) zu verstehen, die zwischen dem Verkäufer Velo Europe S.r.l. (USt-IdNr:  IT04955290962), mit Sitz in Mailand, Via F. Petrarca, 4 und Verwaltungssitz in Busnago (MB), 20874, Via Piemonte 1C, in der Person ihres gesetzlichen Vertreters pro tempore (nachstehend "VELO EUROPE S.R.L" oder der "Verkäufer") und dem kaufenden Unternehmen/gewerblichen Kunden (im Folgenden "Kunde"), deren Gegenstand der Verkauf und die damit verbundene Lieferung von Produkten durch VELO EUROPE S.R.L an den Kunden (im Folgenden gemeinsam "Produkte") ist.

 

1.2 Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- bedingungen haben Vorrang vor abweichenden Klauseln in Formularen, Vordrucken oder sonstigen Unterlagen des Kunden, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- bedingungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich anerkannt worden sind.

 

1.3 Wenn während der Ausführung eines Vertrages eine oder mehrere dieser Bedingungen, aus welchem Grund auch immer, ungültig oder nicht durchsetzbar werden, gelten die anderen Bedingungen weiterhin.

 

1.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen der VELO EUROPE S.R.L sind für alle Kunden verbindlich:

  1. ab dem Zeitpunkt ihres Empfangs und somit auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich unterzeichnet sind;
  2. auch für Bestellungen, die vor dem Datum der Versendung aufgegeben wurden;
  3. auch im Falle von Überarbeitungen, die in der Zukunft mitgeteilt werden können;
  4. auch für vergangene oder künftige Verträge, die sich nicht ausdrücklich auf diese allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen.

 

Art. 2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS

2.1 Der Abschluss des einzelnen Kaufvertrags mit dem Verkäufer ist durch drei Phasen gekennzeichnet, und erst nach Abschluss der dritten Phase gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich:

PHASE 1: der Kunde sendet eine Anfrage, ebenfalls per E-Mail, an VELO EUROPE S.R.L und gibt die Produkte an, die er kaufen möchte;

PHASE 2: VELO EUROPE S.R.L schickt dem Kunden einen Auftragsvorschlag ("VELO EUROPE S.R.L Auftragsvorschlag"), der die Liste der zu beschaffenden Produkte, die voraussichtlichen Lieferfristen und den Preis enthält; PHASE 3: der Kunde nimmt den VELO EUROPE S.R.L- Auftragsvorschlag (ohne Änderungen) an, der dann zu einem Vertrag wird, entweder durch eine einfache

Bestätigung per E-Mail durch den Kunden, auch wenn diese von einer Person verfasst wurde, die nicht befugt ist, den Kunden zu vertreten (der Text der E-Mail kann z. B. lauten: "Wir genehmigen den von Ihnen übermittelten Auftragsvorschlag") oder durch Rücksendung des unterzeichneten VELO EUROPE S.R.L- Auftragsvorschlags. Nach Abschluss (Datum des Eingangs der E-Mail-Bestätigung oder des unterzeichneten VELO EUROPE S.R.L-Auftragsvorschlags) dieser 3. Phase wird der VELO EUROPE S.R.L-Auftragsvorschlag zur „Auftragsbestätigung des Kunden“.

Der Vertrag gilt daher als am Tag des Eingangs der Mitteilung des Kunden geschlossen, der mit der Übersendung seiner Annahmeerklärung auch die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen akzeptiert.

Wenn der Kunde einen VELO EUROPE S.R.L-Auftragsvorschlag nur teilweise akzeptiert oder ihn mit vollständigen oder teilweisen Änderungen unterschrieben zurücksendet, stellt diese Mitteilung keine Auftragsbestätigung des Kunden dar, und es kommt daher kein Vertrag zustande, sondern eine neue Phase 1, d.h. ein neuer Erstvorschlag des Kunden, der einen neuen VELO EUROPE S.R.L- Auftragsvorschlag erzeugen muss.

 

2.2 VELO EUROPE S.R.L kann den Auftragsvorschlag vor Vertragsabschluss jederzeit widerrufen oder abändern und ist in jedem Fall nicht daran gebunden, bis sie die Auftragsbestätigung des Kunden erhält.

 

2.3 Jeder VELO EUROPE S.R.L-Auftragsvorschlag gilt automatisch als erloschen, wenn er nicht innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs des VELO EUROPE S.R.L- Auftragsvorschlags beim Kunden ausdrücklich angenommen wird, es sei denn, VELO EUROPE S.R.L gibt etwas anderes an.

Auftragsbestätigungen des Kunden, die bei VELO EUROPE S.R.L später als 10 Arbeitstage nach Eingang des Auftragsvorschlags von VELO EUROPE S.R.L beim Kunden eingehen, haben für VELO EUROPE S.R.L keine Wirkung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese Klausel kommt ausschließlich VELO EUROPE S.R.L zugute, die allein (und somit nicht der Kunde) geltend machen kann, dass der Vertragsabschluss ungültig ist, weil die Auftragsbestätigung mehr als 10 Tage nach dem Datum der Übermittlung des Auftragsvorschlags von VELO EUROPE S.R.L eingegangen ist.

 

Art. 3. PREISE

3.1 Die Preise ergeben sich aus dem Auftragsvorschlag der VELO EUROPE S.R.L und der entsprechenden Auftragsbestätigung des Kunden. Die Preise verstehen sich ohne Gebühren, Abgaben und Steuern. Etwaige Zollgebühren, Versicherungs- und/oder besondere Verpackungskosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind die in einem Angebot des Verkäufers genannten Preise für spätere Angebote nicht bindend.

 

3.2 Preisänderungen Die VELO EUROPE S.R.L kann den Preis auch ändern, wenn:

  1. das Produkt auf Wunsch des Kunden in einer kürzeren als der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Frist geliefert werden soll; oder
  2. wenn für das voraussichtliche Lieferdatum der Produkte, das im Auftragsvorschlag von VELO EUROPE S.R.L angegeben ist, eine andere Preisliste gilt als diejenige, die zum Zeitpunkt der Übermittlung des Auftragsvorschlags von VELO EUROPE S.R.L, der Gegenstand der Auftragsbestätigung des Kunden ist, in Kraft war. Wenn die Lieferung für einen Zeitpunkt vorgesehen ist, der mehrere Monate nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Kunden liegt, ist es möglich, dass sich die Rohstoffkosten und/oder die Kosten für den Transport der Produkte übermäßig verändern. Dies könnte durch Währungsschwankungen, Rohstoffknappheit oder Engpässe im Transportwesen bedingt sein. Der Kunde ist sich dieses Risikos von Preisschwankungen nach oben bewusst und akzeptiert daher die Änderungen. Der Zeitpunkt, zu dem die Änderung des Listenpreises zu ermitteln ist, ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung der Ware.

 

3.3 Preisänderungen von weniger als 25%. Im Falle von Preisabweichungen, die bis zu 25 % über dem in der Auftragsbestätigung des Kunden angegebenen Preis liegen, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des genannten Preises und akzeptiert somit den Verkauf der Produkte zu dem erhöhten Preis.

 

3.4 Preisabweichungen von mehr als 25%. Ändert sich der Preis um mehr als 25 % gegenüber dem Preis in der Auftragsbestätigung des Kunden, kann der Kunde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung von VELO EUROPE S.R.L durch eine Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

 

3.5 VELO EUROPE S.R.L-Preisliste. Die VELO EUROPE S.R.L-Preisliste, die im Monat der voraussichtlichen Lieferung, wie in der Auftragsbestätigung des Kunden angegeben, oder im Monat der tatsächlichen Lieferung, je nachdem, was später eintritt, in Kraft ist, ist das maßgebliche Dokument für die Ermittlung des vom Kunden für den Kauf der in der Auftragsbestätigung des Kunden genannten Produkte zu zahlenden Endpreises. VELO EUROPE S.R.L wird dem Kunden jedes Jahr rechtzeitig seine aktuelle Preisliste mitteilen.

 

Art. 4. LIEFERUNG

4.1 Ort der Lieferung. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, erfolgen die Lieferung der Produkte und der entsprechende Transport immer durch VELO EUROPE S.R.L in den Räumlichkeiten des Kunden oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort, der auch in der Auftragsbestätigung des Kunden angegeben ist.

 

4.2 Lieferbedingungen. Die im Auftragsvorschlag von VELO EUROPE S.R.L angegebenen Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, lediglich als indikativ zu betrachten. Dies liegt daran, dass der Kunde sich der Tatsache bewusst ist und akzeptiert, dass die Nachfrage nach den Produkten oft größer ist als das Angebot, dass es eine Rohstoff- und Transportkrise gibt und dass daher, selbst wenn im Auftragsvorschlag von VELO EUROPE S.R.L ein Liefertermin angegeben ist, dieser nur als indikativ und nicht verbindlich zu betrachten ist und von VELO EUROPE S.R.L aufgrund von Markterfordernissen auch einseitig abgewichen werden kann.

 

4.3 Keine Garantie der VELO EUROPE S.R.L für Lieferverzögerungen. Lieferverzögerungen in Bezug auf die in der Auftragsbestätigung des Kunden angegebene Frist, auch wenn sie nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags oder zur Forderung von direktem oder indirektem Schadenersatz oder Preisnachlässen.

 

4.4 Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses gemäß obigem Artikel 2. Ist die Zahlung auf die Bestellung zu leisten oder eine Bankbürgschaft zu erbringen, so beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang der Zahlung oder der Bürgschaft. Jede mit dem Kunden vereinbarte Änderung an den Produkten bewirkt den Beginn einer neuen Lieferfrist.

 

4.5 Ist der Verkäufer an der Einhaltung der Lieferbedingungen gehindert aufgrund von

  1. Verspätungen, Verzögerungen, Sperrungen und Unterbrechungen der Arbeiten, die nicht vom Verkäufer selbst zu vertreten sind;
  2. Pandemien, Streiks, Sperrungen, Arbeitsunruhen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, ungünstige Witterungsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Zulieferer, Unterbrechung oder Aussetzung des Transports oder der Energieversorgung, Nichtverfügbarkeit oder Verknappung von Rohstoffen, Maschinenstillstand oder -ausfall sowie jedes andere Ereignis zufälliger Umstände oder höherer Gewalt, das sich dem Einfluss des Verkäufers entzieht,

wird der Beginn der Lieferfristen von dem Tag an, an dem der Kunde von dem Hindernis in Kenntnis gesetzt wird, bis zu einer weiteren Mitteilung des Verkäufers ausgesetzt.

 

4.6 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, gilt die Lieferung als abgeschlossen, wenn das Transportunternehmen das Produkt an dem in Artikel 4.1 genannten Lieferort abliefert. Die Lieferung erfolgt in Anwesenheit des Kunden (oder seines Vertreters), der bei der Entladung der Ware anwesend ist und den Lieferschein als Zeichen der vollständigen Anerkennung der offensichtlichen Vollständigkeit und des guten Zustands des Produkts unterzeichnet.

4.7 Wenn der Kunde (oder sein Vertreter) bei der Lieferung des Produkts abwesend ist oder wenn der vereinbarte Lieferort in einem unzugänglichen Gebiet liegt, gilt die Erklärung des Transportunternehmens, dass die Produkte in gutem Zustand geliefert wurden, als Beweis für die Lieferung und die Annahme des guten Zustands der Waren.

 

4.8 Ab dem Zeitpunkt der Vollendung der Lieferung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer von jeder Haftung und jedem Risiko in Bezug auf die Produkte befreit. Alle Risiken gehen daher auf den Kunden über.

 

4.9 Falls, ebenfalls abweichend vom Vorstehenden, ein Verkauf mit Transport durch den Kunden zwischen den Parteien vereinbart wird:

  1. wird auch eine Frist vereinbart und angegeben, nach der der Kunde das betreffende Produkt abholen kann, sowie die Tage und Uhrzeiten für diese Abholung. In diesem Fall muss der Kunde den Verkäufer mindestens 15 Tage vor der Abholung über den vorgesehenen Spediteur informieren;
  2. die Lieferung erfolgt immer EX WORKS (Incoterms 2010)/ FOB in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Abholort; die Produkte reisen daher immer auf Risiko des Kunden;
  3. Wenn der Kunde die Produkte nicht rechtzeitig abholt, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen:
  4. die Waren in Rechnung zu stellen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden in seinen Lagern gelagert werden; in diesem Fall zahlt der Kunde, der alle Risiken in Bezug auf die gelagerten Produkte trägt, dem Verkäufer als Beitrag zu den Lagerkosten und bis zur tatsächlichen Abholung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1% (ein Prozent) des Verkaufspreises der Produkte für jeden Monat der Lagerung; oder
  5. den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten;

iii. unbeschadet der Anwendung der in Artikel 8 genannten Sanktionen in beiden Fällen zusätzlich zu einem etwaigen Ersatz eines höheren Schadens.

 

4.10 Ab dem Datum der Lieferung oder Abholung, wie oben geregelt, leistet der Verkäufer keine Rückerstattung an den Kunden und akzeptiert auch nicht die Rückgabe bereits gelieferter Produkte durch denselben Kunden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart, und unter der Voraussetzung, dass die Rückgabe gemäß den von VELO EUROPE S.R.L von Zeit zu Zeit festzulegenden Bedingungen erfolgt. Entscheidet sich der Kunde, auch ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, die bereits gelieferten Produkte an den Verkäufer zurückzusenden, gehen alle Transport- oder Lagerkosten in den Lagern von VELO EUROPE S.R.L zu Lasten des Kunden.

 

4.11 VELO EUROPE S.R.L hat das Recht, die Produkte nicht zu liefern, wenn der Kunde den vollen Preis für die zu liefernden Waren nicht bezahlt hat oder mit der Bezahlung anderer Lieferungen in Verzug ist, die Gegenstand von Verträgen sind, auch wenn diese sich nicht auf die zu liefernden Waren beziehen, und/oder wenn Tatsachen vorliegen, die eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen. Der Kunde erkennt an, akzeptiert und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Schäden, sowohl vertraglicher als auch vorvertraglicher Art, für den Fall, dass VELO EUROPE S.R.L die Produkte als Folge einer auch nur teilweisen Nichtbezahlung des Preises nicht liefert.

 

Art. 5. VERPACKUNG UND TRANSPORT

5.1 Der Verkäufer verwendet nur Standardverpackungen für seine Produkte. Jede vom Kunden gewünschte Sonderverpackung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.2 Hat der Verkäufer die Transportkosten übernommen, so gehen alle nach dem Tag des Vertragsabschlusses eintretenden Erhöhungen der Transportkosten sowie alle mit dem Transport verbundenen und sich daraus ergebenden Kosten und Steuern zu Lasten des Kunden, der sich ab sofort verpflichtet, diese erhöhten Kosten auch vor der Lieferung der Produkte zu zahlen.

 

Art. 6. ZAHLUNGEN

6.1 Zahlungsfrist: Es gilt die im VELO EUROPE S.R.L-Bestellvorschlag angegebene Frist.

6.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Rechnungen vom Verkäufer an den Kunden ausschließlich in elektronischer Form oder per E-Mail versandt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.3 Erfüllungsort für die Zahlung ist in jedem Fall der Sitz des Verkäufers, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart, also auch bei Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bankanweisung oder Ähnliches.

6.4 Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in der Höhe zu zahlen, die in der Gesetzesverordnung 231/02 und den nachfolgenden Änderungen vorgesehen ist.

6.5 Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung führt die Nichtzahlung auch nur einer Rate dazu, dass der Kunde den Vorteil der Frist gemäß Art. 1186 des italienischen Zivilgesetzbuches verwirkt und die gesamte Forderung des Verkäufers sofort fällig wird, unbeschadet der weiteren Rechte des Verkäufers.

6.6 Die Nichtzahlung oder der Zahlungsverzug eines vom Kunden geschuldeten Betrages, auch wenn er sich auf verschiedene Geschäftsbeziehungen mit demselben Verkäufer bezieht, berechtigt den Verkäufer dazu,

  1. die Lieferung der Produkte sowie die Bereitstellung und Lieferung der Produkte, die Gegenstand anderer Kundenaufträge sind, auszusetzen;
  2. die Zahlungsbedingungen zu ändern, einschließlich der Möglichkeit, besondere Garantien zu verlangen;
  3. den Vertrag aufgrund des Verzugs des Kunden gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches für aufgelöst zu erklären;
  4. eine Entschädigung für den durch die Nichtzahlung oder den Zahlungsverzug und seine Folgen entstandenen Schaden zu fordern;
  5. die bereits gelieferten und vom Kunden nicht vollständig bezahlten Produkte zurückzunehmen;
  6. die bereits erhaltenen Beträge als Entschädigung einzubehalten, unbeschadet des Ersatzes eines etwaigen höheren Schadens.

6.7 Die Kosten (Steuern und Honorare), die dem Verkäufer bei der Eintreibung der ihm vom Kunden geschuldeten Beträge entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

6.8 Der Verkäufer ist auch berechtigt, die Bereitstellung und Lieferung der Produkte auszusetzen, wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen kann.

6.9 Jede Beanstandung der Nichterfüllung und/oder Nichtkonformität der vom Verkäufer gelieferten Produkte berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung für die beanstandeten Produkte und/oder alle anderen vom Verkäufer gelieferten Produkte auszusetzen.

6.10 Unbeschadet aller Rechte, die der Verkäufer in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen übernimmt, verpflichtet sich der Kunde, auf erstes Anfordern des Verkäufers eine geeignete Garantie zu stellen, die seine finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen belegt. Wenn der Kunde die gemäß den vorstehenden Bestimmungen geforderte Garantie nicht oder verspätet leistet, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag wegen Nichterfüllung gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zu kündigen.

 

Art. 7. ÜBERPRÜFUNG DER PRODUKTE, REKLAMATIONEN UND GARANTIE

7.1 Der Verkäufer gewährleistet, auch im Sinne von Artikel 1490 des italienischen Zivilgesetzbuches, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, die sie für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Wert erheblich mindern.

7.2 Der Kunde ist auch gemäß Art. 1495 des italienischen Zivilgesetzbuches verpflichtet, innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 1 (einem) Tag ab Lieferung der Produkte das Gewicht, die Abmessungen und die vom Verkäufer angegebene Menge sowie deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen; eventuelle offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Ablauf der genannten Frist bei sonstigem Verfall gemeldet werden. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen müssen alle anderen Mängel oder versteckten Fehler an den Produkten bei sonstigem Verfall innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. In jedem

Fall verfällt die Gewährleistungspflicht gemäß Artikel 1495 des italienischen Zivilgesetzbuches innerhalb eines Jahres ab der Lieferung.

7.3 Im Falle von Verträgen, die über Vermittler (wie Agenten oder Händler) abgeschlossen wurden, müssen die Beschwerden des Kunden, auch in Abweichung von Artikel 1745, erster Absatz, des Zivilgesetzbuches, ausschließlich schriftlich an den Verkäufer gerichtet werden, und zwar per PEC [Elektronisch zertifizierte Post] an Velo Europe S.r.l.srl@pec.it oder per Einschreiben mit Rückschein.

7.4 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt der Verkäufer keine Garantie dafür, dass die Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck bestimmt sind, und der Kunde übernimmt daher das gesamte Risiko und die Haftung für Ereignisse, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, sei es allein oder in Kombination mit anderen Produkten. Die Garantie gilt nicht für Produkte, die ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers manipuliert oder verändert wurden oder in einer Art und Weise verwendet wurden, die nicht den technischen Spezifikationen des Verkäufers entspricht. Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Veränderungen, die an irgendeinem Teil der Produkte infolge der Substanzen, mit denen sie in Berührung kommen, auftreten können, oder auf Schäden, Mängel oder Veränderungen, die durch mangelhafte Lagerung der gelieferten Produkte verursacht werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die vom Verkäufer gelieferten Produkte aus empfindlichen Materialien wie z.B. Kohlenstoff bestehen können; daher gilt die Garantie des Verkäufers nicht für Produkte, die nach der Lieferung durch den Kunden oder dessen Kunden Stößen, auch geringfügigen, ausgesetzt waren, sei es, weil sie auf den Boden gefallen sind oder weil sie vom Endverbraucher so benutzt wurden, dass sie bei ihrer Benutzung andere Gegenstände gestoßen haben.

7.5 Erhält der Kunde von seinen Kunden Reklamationen über verborgene Mängel an den Produkten, so hat er von jeglicher Anerkennung, jeglichem Angebot oder jeglicher Zahlung abzusehen und dem Verkäufer unverzüglich einen streng vertraulichen Bericht zu übermitteln, der eine detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel sowie alle zur Identifizierung der betreffenden Charge, des Datums und des Ortes der Lieferung erforderlichen Angaben enthält. Er hat auch zu prüfen, ob die Waren irgendwelchen Stößen ausgesetzt waren, so dass die Garantie des Verkäufers nicht gilt.

7.6 Die vom Kunden beanstandeten Waren werden dem Verkäufer zur Untersuchung zur Verfügung gestellt, wobei es dem Kunden obliegt, seine Behauptungen stichhaltig zu beweisen. Die beanstandeten Produkte dürfen nicht ohne Genehmigung des Verkäufers zurückgeschickt werden. Der Verkäufer teilt dem Kunden innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Erhalt des Berichts schriftlich die Anweisungen zur Beilegung des Streitfalls mit.

7.7 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde und vorbehaltlich des geltenden Rechts, übernimmt der Verkäufer keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Informationen (einschließlich Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Abmessungen, Kapazität, Gewicht, Leistung und Modelle), die der Verkäufer in seinen Katalogen, Broschüren, in der Werbung oder auf seiner Website angibt.

 

Art. 7-bis VERKAUFSVERBOT

7-bis.1 Der Kunde mit Sitz oder Niederlassung in einem Land, das Mitglied der Europäischen Union ist, verpflichtet sich, die Produkte nicht an Kunden zu verkaufen, die sich außerhalb des Gebiets der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union befinden.

7-bis.2 Der Kunde mit Sitz oder Niederlassung außerhalb der Europäischen Union verpflichtet sich, die Produkte nicht an Kunden in der Europäischen Union zu verkaufen.

7-bis.3 Die Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Artikel berechtigt den Verkäufer, Schadenersatz zu fordern und die bestehenden Verträge wegen schwerwiegender Verletzung zu kündigen und kann neue Verkäufe verhindern.

 

Art. 8. SANKTIONEN

8.1 Wenn der Kunde die Waren nicht abholt oder anderweitig gegen den Vertrag verstößt, hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % (dreißig Prozent) des Warenwerts zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die Zahlung des Preises zu fordern oder den Vertrag zu kündigen, und unbeschadet des Rechts, Schadensersatz zu fordern. Die gleiche Vertragsstrafe gilt für den Kunden auch dann, wenn der Kunde die vorzeitige Beendigung des Vertrags beantragt und der Verkäufer dies akzeptiert.

 

Art. 9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Gemäß und im Sinne von Artikel 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches bleiben die Produkte bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und, im Falle von Schecks oder Wechseln, bis zu deren Einlösung Eigentum des Verkäufers, auch wenn die Dokumente im Voraus geliefert werden. Es gilt als vereinbart, dass unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Risiken in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware (in der oben vorgesehenen Weise) gemäß Artikel 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches auf den Kunden übergehen.

9.2 Im Falle einer Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung durch den Käufer werden die gezahlten Preisraten vom Verkäufer gemäß Art. 1526 des italienischen Zivilgesetzbuches erworben, unbeschadet des Rechts auf Ersatz weiterer Schäden.

 

9.3 Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass sie als Eigentum von "VELO EUROPE S.R.L" erkennbar sind und getrennt von anderen Produkten gelagert werden.

9.4 Der Verkäufer hat das unbeschränkte Recht, die bereits an den Kunden gelieferten und beim Kunden unter Eigentumsvorbehalt gelagerten Produkte zurückzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Sinne von Artikel 6 in Verzug ist. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde dem Verkäufer jederzeit freien Zugang zu seinen Räumlichkeiten oder zu den Orten, an denen er die Produkte lagert.

 

Art. 10. GEISTIGES EIGENTUM

10.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Urheberrechte und aller gewerblichen Schutzrechte, einschließlich aller technischen, kommerziellen oder industriellen Informationen, die er im Rahmen des Vertrags/der Verträge erhält.

10.2 Die in Artikel 10.1 genannten geistigen Eigentumsrechte bleiben stets das ausschließliche Eigentum des Verkäufers und dürfen daher ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Art. 11. EXKLUSIVRECHT

11.1 Der Verkäufer gewährt kein Exklusivrecht für den Verkauf der in den Angeboten genannten Produkte und seiner Produkte im Allgemeinen. Daher können auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung Umstände, die de facto eine Exklusivsituation bewirken, keine Rechte oder Ansprüche seitens des Kunden begründen.

 

Art. 12. HÖHERE GEWALT

12.1 Der Verkäufer haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste, Schäden oder Verspätungen, die durch Pandemien, Streiks, Sperrungen, Arbeitsunruhen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, ungünstige Witterungsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Zulieferer, Unterbrechung oder Aussetzung der Transport- oder Stromversorgung, Nichtverfügbarkeit oder Verknappung von Rohstoffen, Ausfall oder Störung von Maschinen und andere zufällige Ereignisse oder höhere Gewalt außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden.

12.2 Der Verkäufer hat den Kunden unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt, auf das er sich berufen will, unter Angabe der Einzelheiten des geltend gemachten Ereignisses, seiner Folgen und seiner voraussichtlichen Dauer zu informieren. Der Kunde ist berechtigt, von dem/den mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag/Verträgen zurückzutreten, wenn die Dauer des Hindernisses 6 (sechs) Monate überschreitet.

12.3 Im Falle der Berufung auf höhere Gewalt durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt, von dem/den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag/Verträgen zurückzutreten oder die Lieferung der Produkte auszusetzen, wenn die Dauer des Hindernisses 60 (sechzig) aufeinanderfolgende Tage überschreitet.

 

Art. 13. UNÜBERWINDBARE UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG BZW. ALTERNATIVE LEISTUNG

13.1 Wenn während der Ausführung des Vertrages die Produktion eines bestimmten Rohstoffs oder die Anwendung eines bestimmten technischen Verfahrens eingestellt wird, so dass der Verkäufer absolut nicht in der Lage ist, das vereinbarte Produkt zu liefern, ist der Verkäufer berechtigt, mit dem Käufer die Möglichkeit zu prüfen, ein ähnliches Produkt zu liefern, dessen Preis sich nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen VELO EUROPE S.R.L-Preisliste richtet, oder im Falle einer Meinungsverschiedenheit den Verkauf zu stornieren.

 

Art. 14. AUF DEN VERTRAG ANWENDBARES RECHT - GERICHTSSTAND UND ZUSTÄNDIGKEIT

14.1 Diese Bedingungen und die Verträge unterliegen dem italienischen Recht.

14.2 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen und/oder den Verträgen ist ausschließlich das Gericht von Mailand zuständig.

14.3 In teilweiser Abweichung vom vorstehenden Absatz hat der Verkäufer das Recht, nach eigenem Ermessen das Gericht des Ortes anzurufen, an dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

14.4 Das 1980 in Wien unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf findet auf diese Bedingungen keine Anwendung.

 

Gemäß Artikel 1341 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Kunde mit dem Erhalt dieses Dokuments, dass er die folgenden Klauseln ausdrücklich akzeptiert:

 

Preisänderungsklausel:

3.3. bis 3.5

Klauseln über die Haftungsbegrenzung:

4.8 (Übergang der Verantwortung für die Produkte auf den Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung);

7.4 (Haftung für die Verwendung der Produkte durch den Kunden)

12.1 (keine Haftung seitens VELO EUROPE S.R.L bei höherer Gewalt).

Recht auf Widerruf:

4.9.c.ii (Rücktrittsrecht seitens der VELO EUROPE S.R.L bei Nichtabholung der Waren)

Recht auf Aussetzung/Verbot der Aussetzung:

6.6 (Recht der VELO EUROPE S.R.L auf Aussetzung der Lieferung im Falle der Nichtbezahlung)

6.8 (Recht der VELO EUROPE S.R.L, die Lieferung im Falle einer drohenden Insolvenz oder Instabilität des Kunden auszusetzen)

6.9 (Verbot der Aussetzung von Zahlungen seitens des Kunden).

 

Ort der Gerichtsbarkeit

14.2 und 14.3